Sicher zum Gründungszuschuss

Hier findest Du alles was Du zur Beantragung des Gründungszuschusses brauchst
  • Businessplan Muster
  • Kapitalbedarfsplan und Rentabilitätsplan Muster
  • Gründungszuschuss-Antrag Ausfüllhilfe
  • Fachkundige Stellungnahme

Sicher zum Gründungszuschuss

Hier findest Du alles was Du zur Beantragung des Gründungszuschusses brauchst
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  • Kapitalbedarfsplan und Rentabilitätsplan Muster
  • Gründungszuschuss-Antrag Ausfüllhilfe
  • Fachkundige Stellungnahme

Büro: Agricolastraße 29 a - 10555 Berlin Mitte - Tel: 030 375 91 481

Du willst den Gründungszuschuss beantragen?

Dann lass Dich von mir mit der bundesweiten Erfahrung bei der Beantragung des Gründungszuschusses begleiten. Seit der Einführung der Kannregelung, hast Du nur noch einmal die Chance den Gründungszuschuss zu beantragen. Deshalb ist es umso wichtiger, so frühzeitig wie möglich Profis mit ins Boot zu holen.

Was sind die Vorteile an meinem Angebot

  • Begeisterte Kunden
  • Keinen Vermittlungsschein der Arbeits Agentur
  • Neutrale Bewertung Deiner Unterlagen
  • Optimierung Deiner Unterlagen
  • Tipps und Tricks zur Beantragung Deines Gründungszuschuses
  • 20 Jahre Erfahrung
Olaf Hoprich

Olaf Hoprich

Gründercoach – Jahrgang 1966

Ich begleite seit über 20 Jahren Gründerinnen und Gründer bei der Beantragung des Gründungszuschusses.

Ich selbst habe damals das Überbrückungsgeld, die Vorgänger-Förderung des Arbeitsamtes vor dem Gründungszuschuss genutzt um zu gründen und kenne die Gefühle einer Gründerin oder Gründers bestens, die einen bei der Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen begleiten.

Es ist seit dem Viel passiert und heute kann ich sagen: ich habe ein Procedere entwickelt mit dem Ihr fast immer euren Gründungszuschuss erhaltet.

Oft ist es sogar so, dass ich mehr an die Bewilligung glaube als der Gründer oder die Gründerin selbst und ich behalte auch oft recht.

Warum es sich lohnt mit mir zusammenzuarbeiten
Die Frage können meine Kunden besser beantworten als ich.

„Einfach Super“

„Herr Hoprich hat mich sowohl von der menschlichen, als auch professionellen Seite überzeugt. Die sehr sympathische Art, gebündelt mit Expertenwissen auf dem aktuellsten Stand sowie langjähriger Erfahrung haben die Zusammenarbeit mit ihm sehr angenehm und leicht gemacht, so dass ich ohne Probleme meinen Antrag auf Förderung bewilligt bekommen habe.“

Herr A.

“Kompetente Beratung

„Kompetente Beratung und wichtige Tipps für Existenzgründer habe ich hier erhalten. Kann ich jedem nur empfehlen.“

Hipponet Verlag

“Besten Dank”

„Würde ich sofort weiterempfehlen. Einfach nur klasse. Sachlich, direkt, bringt Thematiken auf den Punkt, ohne sie schönzureden. TOP 🙂.“

Herr Stoiber

“Empfehlenswert”

„Besten Dank für die Unterstützung bei der Erstellung meines Businessplans. Ihre fachkundige Stellungnahme hat problemlos dazu geführt, dass ich meinen Gründungszuschuss erhalten hab. Machen Sie weiter so. Viele Grüße.“

Anonym

Alles über den Gründungszuschuss aus 20 Jahren Erfahrung

Der Gründungszuschuss ist ein tolles Förderinstrument der Agentur für Arbeit. Er nimmt den Gründern den Druck von Anfang an die wichtigen Lebenshaltungskosten zu erwirtschaften. Damit kann die Gründerin oder der Gründer fast jeden verdienten Euro wieder in das Unternehmen einbringen und das Wachstum schneller anschieben oder sich eine Liquiditätsreserve für die Zeit nach dem Gründungszuschuss aufbauen.

Die Hürden für die Beantragung sind seit dem 28.12.2011 etwas höher geworden aber im Laufe der Zeit ist der Prozess auch wieder einfacher geworden. Leider ist die Förderanzahl erheblich zurückgegangen. Von mehr als 100.000 Gründungen auf mittlerweile um die 25.000 Gründungen im Jahr.

Die Chancen für eine Bewilligung sind wieder relativ gut. Ich kann fast ausschließlich von geförderten Gründungen berichten.
Im Folgenden gebe ich euch einen Überblick der wichtigsten Fragen zur Beantragung des Gründungszuschusses:

“jederzeit wieder”

„Sehr gute, unterstützende und kompetente Beratung. Den Gründungszuschuss hab ich bekommen. Ich würde die Beratung jederzeit wieder in Anspruch nehmen. Vielen Dank!“

Frau Zirkler

Wer kann den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt der Agentur für Arbeit beantragen?

Ihr müsst mindestens einen Tag Arbeitslosengeld 1 (nicht ALG2) bekommen haben und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG 1 haben. Ich empfehle hier immer wieder gerne das nicht zu knapp zu machen.

Denn wenn es der falsche Tag ist war die Mühe umsonst und es gibt keinen Gründungszuschuss. Eine weitere Bedingung ist das Ihr nicht älter als 65 Jahre seid.

Wenn Ihr also diese drei Voraussetzungen erfüllt:

  • Ein Tag Arbeitslosengeld 1
  • Restanspruch ALG 1 mindestens 150 Tage
  • Nicht älter als 65 Jahre

Dann steht der Beantragung vom Gründungszuschuss nichts im Wege

“Besten Dank”

„Würde ich sofort weiterempfehlen. Einfach nur klasse. Sachlich, direkt, bringt Thematiken auf den Punkt, ohne sie schönzureden. TOP 🙂.“

Herr Stoiber

“kompetene Beratung ”

Ich bin mit der fachkundigen Stellungsnahme für meinen Antrag auf Gründungszuschuss sowie der kompetenten und freundlichen Beratung durch Herrn Hoprich sehr zufrieden. Mein Antrag wurde von der Arbeitsagentur in Hamburg sehr schnell bewilligt.

Winfried

Wer kann den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt  der Agentur für Arbeit beantragen?

Ihr müsst mindestens einen Tag Arbeitslosengeld 1 (nicht ALG2) bekommen haben und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG 1 haben. Ich empfehle hier immer ein paar Tage mehr zur berücksichtigen (z.B. 155 Tage).

Denn wenn es der falsche Tag ist, war die Mühe umsonst und es gibt keinen Gründungszuschuss. Eine weitere Bedingung ist das Ihr nicht älter als 65 Jahre seid.

Wenn Ihr also diese drei Voraussetzungen erfüllt:

  • Einen Tag Arbeitslosengeld 1
  • Restanspruch ALG 1 mindestens 150 Tage
  • Nicht älter als 65 Jahre

dann steht der Beantragung vom Gründungszuschuss nichts im Wege.

Den Gründungszuschuss Antrag gibt es nur bei der Agentur für Arbeit

Entweder Ihr bekommt den Antrag von eurem Sachbearbeiter oder ihr lasst euch den Antrag vom Callcenter zuschicken. Ich würde hier immer euren Sachbearbeiter mit ins Boot holen umso höher sind eure Chancen bei der Beantragung des Gründungszuschusses.

Mit einer guten Argumentation verschließen sich die Mitarbeiter kaum noch gegen eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit.

“schnell und kompetent”

„Herr Hoprich hat mich bei der Gründungszuschussbeantragung schnell und kompetent beraten. Ich kann Herr Hoprich nur empfehlen!“

Herr Öszi

Ist der Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit möglich?

Diese Frage muss man klar mit Nein beantworten, den im Sozialgesetzbuch III §§ 93 ist klar geregelt.

Ein Gründungszuschuss kann nur geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt.

“Besten Dank”

„Würde ich sofort weiterempfehlen. Einfach nur klasse. Sachlich, direkt, bringt Thematiken auf den Punkt, ohne sie schönzureden. TOP 🙂.“

Herr Stoiber

“Gründungszuschuss erhalten ”

Hallo Herr Hoprich, vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Gründungszuschussbeantragung. Ich habe den Gründungszuschuss erhalten und bin mehr als glücklich. Auch nochmal Danke für die vielen kleinen praktischen  Tipps zur Gründung.

Peter Reinbeck

Ist der Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit möglich?

Diese Frage muss man klar mit Nein beantworten, denn im Sozialgesetzbuch III §§ 93 ist klar geregelt:

Ein Gründungszuschuss kann nur geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt.

Gründungszuschuss Höhe und Dauer?

Als Gründungszuschuss wird für die Dauer von sechs Monaten der Betrag geleistet, den Du als Arbeitslosengeld 1 zuletzt bezogen hast, zuzüglich monatlich 300 Euro.

Wie hoch Dein Arbeitslosengeld ist, kannst Du Deinem Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit entnehmen oder bei der Bundesagentur für Arbeit selbst berechnen.

Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.

Hier wir oft von der Weitergewährung des Gründungszuschusses gesprochen. Diese sollte nach dem 4. Monat beantragt werden. Auch hierfür habe ich eine schlanke und erfolgreiche Vorlage entwickelt.

Nutzt meine Erfahrungen damit Ihr Zeit spart und die Chancen auf die Bewilligung steigen.

Die maximale Förderhöhe beim Gründungszuschuss beträgt für:

  • Alleinstehende können bis zu 15.000 € erhalten
  • Verheiratete mit Kind können bis zu 18.000 € erhalten

Der Aufwand für einen Kreditantrag ist wesentlich höher.

“kompetenter Berater”

„Ich habe Herrn Hoprich wegen einer fachkundige Stellungnahme zur Beantragung des Gründerzuschusses kontaktiert. Dabei hat er mich umfassed und sehr kompetent beraten. Sowohl der Antrag auf Gründerzuschuss als auch der Verlängerungsantrag waren auch Dank seiner Unterstützung erfolgreich. Im Anschluss habe ich mich für ein Gründercoaching bei Herrn Hoprich entschieden, um insbesondere im Bereich Online-Marketing „fit“ zu werden. Auch hier kann ich Herrn Hoprich als ausgesprochen kompetenten Berater sehr empfehlen, mit dem es Spaß macht zusammenzuarbeiten und der sehr wichtiges Know-How für den eigenen Unternehmenserfolg vermittelt.“

Herr Scharff

Wann muss der Gründungszuschuss beantragt werden?

Ihr müsst den Gründungszuschussantrag vor dem Gründungtag in den Händen halten.

Egal ob es sich um ein Gewerbe oder Freiberuf handelt. Erst den Antrag besorgen dann das Einzelunternehmen beim Finanzamt als Freiberuf und beim Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Paralell sollten Ihr als Gewerbetreibende auch die Anmeldung beim Finanzamt tätigen.

“Besten Dank”

„Würde ich sofort weiterempfehlen. Einfach nur klasse. Sachlich, direkt, bringt Thematiken auf den Punkt, ohne sie schönzureden. TOP 🙂.“

Herr Stoiber

“sehr zufrieden”

„Ich war sehr zufrieden mit der Beratung und Kundenservice.“

Herr Benbouzid

Wann muss der Gründungszuschuss beantragt werden?

Ihr müsst den Gründungszuschussantrag vor dem Gründungstag in den Händen halten.

Egal ob es sich um ein Gewerbe oder Freiberuf handelt. Erst den Antrag besorgen, dann das Einzelunternehmen beim Finanzamt als Freiberuf bzw. das Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Paralell sollten Ihr als Gewerbetreibende auch die Anmeldung beim Finanzamt tätigen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Gründungszuschuss Antrag?

Den Antrag für den Gründungszuschuss habt Ihr von der Agentur für Arbeit erhalten. Dort sind auch noch je nach Bundesland andere Formulare dabei.

Die Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (§93 SGB III), die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III und die Anlage ,,Begründung der Förderung“ zum Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses sind eigentlich die Standardformulare, die Ihr erhaltet.

Des Weiteren gibt es noch so nette Formulare, die da heißen: Beiblatt mit ergänzenden Angaben für die Beurteilung der Tragfähigkeit der Existenzgründung und sogenannte Fresszettel, die irgendein Mittarbeiter der Agentur für Arbeit erstellt hat, die eigentlich nicht von der Agentur für Arbeit abgesegnet wurden.

Tipp: Ihr erkennt alle offiziellen Formulare an der Fußzeile: Diese fangen fast immer mit BA GZ an.

Ihr seht, es gibt eine Menge zu beachten und jeder Fall scheint anders zu sein.

Hier noch mal eine Liste der abzugebenden Unterlagen:

  • Businessplan (aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee)
  • Lebenslauf (einschl. Zeugnisse bzw. Befähigungsnachweise besonders fach- und kaufmännische Kompetenz)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan ( kostenfreie Vorlage herunterladen )
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Achtung kein Liquiditätsplan)
  • Gewerbe- oder Finanzamtanmeldung
  • Begründung der letzten Geschäftsaufgabe (s. Punkt 4 der Anforderung der Stellungnahme)
  • Gegebenenfalls Konzession, Eintragung ins Handelsregister, Handwerksrolle
  • Fachkundige Stellungnahme mit freier schriftlicher Zusammenfassung der Beurteilung der Tragfähigkeit der Existenzgründung.

Ihr seht es ist einiges zu beachten, aber ich kann euch beruhigen es sieht schlimmer aus als es ist. Ich habe die Beantragung schon viele hunderte mal mit Erfolg begleitet. Also nutzt mein Angebot.

“Super Preis-Leistungsverhältnis”

„Exzellente Standortanalyse durch Herrn Hoprich und hochqualifizierte Beratung und Unterstützung! Äußerst zuverlässig, sehr freundlich, offenes Ohr in allen Belangen!!! Super Preis-Leistungsverhältnis!
Mir hat es den Gründerzuschuss gebracht!“

Herr Roßner

) Wie lange braucht die Agentur für Arbeit für Bearbeitung des Antrags?

Auch dafür gibt es keine Standard Antwort, das ist von Agentur zu Agentur und Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Die Regel ist eigentlich immer vier Wochen nach dem Gründungsdatum liegt die Bewilligung im Briefkasten.

Aber ich habe in meinen 15 Jahren schon alles erlebt, von der Bewilligung vor Gründung bis zur Bewilligung Monate später. Aber zu 95% schafft es die Agentur für Arbeit in der Regelzeit.

“Besten Dank”

„Würde ich sofort weiterempfehlen. Einfach nur klasse. Sachlich, direkt, bringt Thematiken auf den Punkt, ohne sie schönzureden. TOP 🙂.“

Herr Stoiber

“zielführend”

„Die Beratung war ausgezeichnet und absolut zielführend – Gründungszuschuss erhalten!
Noch einmal ganz herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung :-)“

Julia Sypke

Wie lange braucht die Agentur für Arbeit für Bearbeitung des Antrags?

Auch dafür gibt es keine Standard Antwort, das ist von Agentur zu Agentur und Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Die Regel ist eigentlich immer vier Wochen nach dem Gründungsdatum liegt die Bewilligung im Briefkasten.

Aber ich habe in meinen 15 Jahren schon alles erlebt, von der Bewilligung vor Gründung bis zur Bewilligung Monate später. Aber zu 95% schafft es die Agentur für Arbeit in der Regelzeit.

Wo bekomme ich eine Stellungnahme der fachkundigen Stelle?

Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Fachkundige Stelle für die Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • berufsständische Kammer
  • Fachverband
  • Kreditinstitut
  • Sonstige (z.B.Steuerberater / Wirtschaftsprüfer /Steuerbevollmächtigte /Unternehmensberater/ Gründungszentren/ lokale Gründungsinitiativen)

Die positive Stellungnahme ist der wichtigste Teil der Beantragung, weil der Sachbearbeiter sich gerne auf die externe Expertise stützt, besonders die freie Stellungnahme haben die Agenturen für Arbeit mittlerweile zu schätzen gelernt.

“genau richtig”

„Wenn Sie Fragen haben und Hilfe brauchen bzgl. der fachkundige Stellungnahme zur Beantragung des Gründerzuschusses sind Sie hier genau richtig!
Vielen Dank Herr Hoprich, es hat alles wunderbar geklappt und Dank Ihnen kann ich die ersten 6 Monate meiner Selbständigkeit entspannter angehen!“

Frau Gerlach

Hat sich was beim Gründungszuschuss in 2017 oder 2018 geändert?

Die Frage kann ich klar mit Nein beantworten. Die letzte Änderung vom 28.12.2011 hat immer noch bestand. Seither besteht kein Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss ebenso wurde die Förderdauer verkürzt von 9 Monate auf 6 Monte. Dafür wurde die Zweite Förderphase von 6 Monate auf 9 Monate verlängert.

Wenn Ihr genau wissen wollt was zurzeit Stand der Dinge bei den Arbeitsagenturen hinsichtlich der Förderbarkeit durch einen Gründungszuschuss ist. Solltet Ihr mich einfach Anrufen dann kann ich euch unterstützend über den augenblicklichen Stand informieren.

“Besten Dank”

„Würde ich sofort weiterempfehlen. Einfach nur klasse. Sachlich, direkt, bringt Thematiken auf den Punkt, ohne sie schönzureden. TOP 🙂.“

Herr Stoiber

“Besten Dank”

„Besten Dank für die Unterstützung bei der Erstellung meines Businessplans. Ihre fachkundige Stellungnahme hat problemlos dazu geführt, dass ich meinen Gründungszuschuss erhalten habe.“

Anonym

Hat sich was beim Gründungszuschuss in 2017 oder 2018 geändert?

Die Frage kann ich klar mit Nein beantworten. Die letzte Änderung vom 28.12.2011 hat immer noch bestand. Seither besteht kein Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss ebenso wurde die Förderdauer verkürzt von 9 Monate auf 6 Monte. Dafür wurde die Zweite Förderphase von 6 Monate auf 9 Monate verlängert.

Wenn Ihr genau wissen wollt was zurzeit Stand der Dinge bei den Arbeitsagenturen hinsichtlich der Förderbarkeit durch einen Gründungszuschuss ist. Solltet Ihr mich einfach Anrufen dann kann ich euch unterstützend über den augenblicklichen Stand informieren.

Wie lauten die einzelnen Schritte zur Beantragung des Gründungszuschusses?

  • arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen
  • den Antrag auf Gründungszuschuss beim Berater abholen
  • je nach Branche eine Erlaubnis oder Zulassung besorgen, falls nötig
  • eine fachkundige Stelle aussuchen (zum Beispiel IHK oder Wirtschaftsförderung oder mich)
  • Existenzgründungsseminar besuchen (nicht zwingend nötig, wenn die unternehmerische Eignung anders dargelegt werden kann)
  • den eigenen Businessplan erarbeiten ( Businessplan Muster )
  • Businessplan bei der fachkundigen Stelle einreichen
  • Selbständigkeit anmelden
  • mit der fachkundigen Stelle über den Businessplan sprechen
  • den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit einreichen
  • die Arbeitsagentur entscheidet

“Expertenwissen”

„Herr Hoprich hat mich sowohl von der menschlichen, als auch professionellen Seite überzeugt. Die sehr sympathische Art, gebündelt mit Expertenwissen auf dem aktuellsten Stand sowie langjähriger Erfahrung haben die Zusammenarbeit mit ihm sehr angenehm und leicht gemacht, so dass ich ohne Probleme meinen Antrag auf Förderung bewilligt bekommen habe.“

Herr A.